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Wegfall der Kinderreisepässe

An alle Einwohnerinnen und Einwohner,

 

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird. Ab dann werden keine neuen Dokumente mehr ausgestellt oder verlängert. Bereits vorhandene Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum.

 

Wenn Sie künftig mit Ihrem Kind verreisen möchten und ein Dokument benötigt wird, haben Sie zwei Möglichkeiten:

 

  • Personalausweis: dieser wird in der Regel von allen EU-Ländern akzeptiert, auch für manche Nicht-EU-Staaten ist dieser ausreichend. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr Zielland diesen akzeptiert. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes oder im Reisebüro.

 

  • Reisepass: dieser wird international von allen Ländern akzeptiert.

 

Für beide Dokumente gilt: 

Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor der Reise. Für manche Länder müssen vorab Einreiseanträge ausgefüllt werden, in denen die Passnummer bereits eingetragen werden muss. Dann sollte die Beantragung noch frühzeitiger erfolgen. Nur bei rechtzeitiger Antragsstellung kann gewährleistet werden, dass das Dokument auch vor Beginn der Reise zur Verfügung steht.

 

Bis zum 31.12.2023 können noch Kinderreisepässe ausgestellt und verlängert werden. Dies ist aber nur im Rahmen der vorhandenen Vorräte an entsprechenden Vordrucken möglich. Die Gültigkeit beträgt im Höchstfall 1 Jahr, längstens bis zum 12. Lebensjahr.

 

Für die Beantragung bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Diese können Sie auf unserer Homepage vornehmen. An Unterlagen müssen Sie mitbringen:

 

  • Geburtsurkunde Kind

  • wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht dabei ist: Vollmacht

  • Passbild, wenn Kind unter 3 Jahre

  • Gebühr: 13,00 €

 

Ihr Einwohnermeldeamt

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